Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung dauert berufsbegleitend nach den Vorgaben des PTG und der KJPsychAPrV mindestens 5 Jahre mit insgesamt mindestens 4200 Stunden. Sie umfasst Lehranalyse, theoretische und praktische Ausbildung sowie eine praktische Tätigkeit.

 

Lehranalyse

Die Lehranalyse ist das Kernstück der psychoanalytischen Ausbildung. Sie wird als Einzelanalyse durchgeführt und dient der Auseinandersetzung mit eigenen unbewussten Konflikten. Die AusbildungsteilnehmerInnen sollen den analytischen Prozess an sich selbst erfahren. Dies führt zu einer vertieften Selbsterkenntnis und Weiterentwicklung der Persönlichkeit.

Die Lehranalyse soll mit Beginn des Studiums aufgenommen werden und die gesamte Ausbildung fortlaufend begleiten. In der Praxis dauert die Lehranalyse durchschnittlich 500 Stunden.

 

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung dauert mindestens 10 Semester (3 Semester Grundkurs (200 Stunden), 7 Semester Hauptkurs (440 Stunden). Sie vermittelt die Kenntnisse der theoretischen Grundlagen und ihrer Anwendung. Die Inhalte finden Sie unter „Curriculum“.

 

Praktische Ausbildung

Das Anamnesenpraktikum wird an der poliklinischen Ambulanz für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien der Akademie durchgeführt.

Im Therapiepraktikum führen die AusbildungsteilnehmerInnen psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen (analytisch begründete Verfahren) bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen durch, ebenso die begleitenden Beratungen der Eltern bzw. der Beziehungspersonen. Die Behandlungen müssen regelmäßig supervidiert werden.

Die AusbildungsteilnehmerInnen führen mindestens sechs psychoanalytische und vier tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen mit einer Gesamtzahl von mindestens 1000 Behandlungsstunden durch. In diese Zahl eingeschlossen ist die dazu gehörende Beratungsarbeit ("begleitende Psychotherapie der Beziehungspersonen"); sie muss für mindestens 150 Stunden nachgewiesen werden. Wenigstens zwei der Behandlungen sollen über mindestens 90 Stunden, eine Behandlung eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen über 120 Stunden laufen.

Die Supervision der Behandlungsstunden umfasst mindestens 250 Stunden, wovon mindestens 150 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. Die Supervision findet kontinuierlich jede 3. bis 4. Behandlungsstunde statt.

Entsprechend §4 (6) KJPsychTh-APrV hat der/die AusbildungsteilnehmerIn mindestens sechs schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen zu erstellen, die von SupervisorInnen der Ausbildungsstätte beurteilt werden.

 

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden, davon

- mindestens 1200 Stunden in einer psychiatrisch-klinischen kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung oder in anderen von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtungen. Innerhalb dieses Ausbildungsabschnittes wird der/die AusbildungsteilnehmerIn an der Behandlung und Diagnostik von mindestens 30 Patienten beteiligt, die er/sie dokumentieren muss.
Dieser Teil der praktischen Tätigkeit wird in mit der Akademie kooperierenden Einrichtungen absolviert. Sowie

- mindestens 600 Stunden an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten stationären oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Dieser Teil der praktischen Tätigkeit kann auch im Rahmen des Anamnesenpraktikums an der poliklinischen Ambulanz der Akademie durchgeführt werden.