Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung dauert nach den Vorgaben des PTG und der KJPsychAPrV mindestens 3 Jahre mit insgesamt mindestens 4200 Stunden. Sie umfasst Lehrtherapie, theoretische und praktische Ausbildung sowie eine praktische Tätigkeit.

 

Lehrtherapie

Die Lehrtherapie ist das Kernstück der psychotherapeutischen Ausbildung. Sie wird als Einzeltherapie durchgeführt und dient der Auseinandersetzung mit eigenen unbewussten Konflikten. Die AusbildungsteilnehmerInnen sollen den psychotherapeutischen Prozess an sich selbst erfahren. Dies führt zu einer vertieften Selbsterkenntnis und Weiterentwicklung der Persönlichkeit.

Die Lehrtherapie soll mit Beginn des Studiums aufgenommen werden und die gesamte Ausbildung fortlaufend begleiten. Für die Zulassung zur Approbationsprüfung sind 150 Stunden Lehrtherapie notwendig.

 

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung dauert mindestens 6 Semester (200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden). Sie vermittelt die Kenntnisse der theoretischen Grundlagen und ihrer Anwendung. Die Inhalte finden Sie unter „Curriculum“.

 

Praktische Ausbildung

Das Anamnesenpraktikum wird an der poliklinischen Ambulanz für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien der Akademie durchgeführt.

Im Therapiepraktikum führen die AusbildungsteilnehmerInnen tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen durch, ebenso die begleitenden Beratungen der Eltern bzw. der Beziehungspersonen. Die Behandlungen müssen regelmäßig supervidiert werden.

Die AusbildungsteilnehmerInnen führen mindestens sechs tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen mit einer Gesamtzahl von mindestens 600 Behandlungsstunden durch. In diese Zahl eingeschlossen ist die dazu gehörende Beratungsarbeit ("begleitende Psychotherapie der Beziehungspersonen"); sie muss für mindestens 90 Stunden nachgewiesen werden.

Die Supervision der Behandlungsstunden umfasst mindestens 150 Stunden. Die Supervision findet mindestens jede 4. Behandlungsstunde statt.

Entsprechend §4 (6) KJPsychTh-APrV hat der/die AusbildungsteilnehmerIn mindestens sechs schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen zu erstellen, die von SupervisorInnen der Ausbildungsstätte beurteilt werden.

 

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden, davon

- mindestens 1200 Stunden in einer psychiatrisch-klinischen kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung oder in anderen von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtungen. Innerhalb dieses Ausbildungsabschnittes wird der/die AusbildungsteilnehmerIn an der Behandlung und Diagnostik von mindestens 30 Patienten beteiligt, die er/sie dokumentieren muss.
Dieser Teil der praktischen Tätigkeit wird in mit der Akademie kooperierenden Einrichtungen absolviert. Sowie

- mindestens 600 Stunden an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten stationären oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Dieser Teil der praktischen Tätigkeit kann auch im Rahmen des Anamnesenpraktikums an der poliklinischen Ambulanz der Akademie durchgeführt werden.