Anmeldegrund für eine Beratung bei uns kann sein:
Ein aktueller Konflikt oder eine Lebenskrise, z. B. ausgelöst durch Trennungs- oder Trauersituationen
Ein bereits längere Zeit bestehender Leidensdruck aufgrund folgender Schwierigkeiten:
- Ängste
- Zwangsgedanken, Zwangshandlungen
- Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen
- Arbeits- und Konzentrationsstörungen, Versagensangst, Leistungskrisen, Berufsangst
- depressive Zustände
- Selbstwertprobleme
- körperliche Beschwerden, die möglicherweise seelische Ursachen haben, wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Migräne, Herz- und Kreislaufstörungen, Asthma, Hauterkrankungen, Allergien, Rheumatische Beschwerden, Magen-Darm-Störungen
- Kontaktprobleme, Konflikte in der Partnerschaft, Familie oder Freundschaften, Kontaktstörungen mit Kollegen, Absonderung, Vereinsamung
- sexuelle Probleme
- Esstörungen wie Bulimie, Magersucht, Übergewicht.
Patienten, die eine psychotische Krise erlebt haben oder eine spezifische Borderline-Therapie benötigen, können wir nur eingeschränkt vermitteln.
Bei Suchterkrankungen wenden Sie sich bitte an die Suchtberatungsstellen.
Was können wir für Sie tun?
In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Sie und die Schwierigkeiten, die Sie zur Anmeldung veranlasst haben.
Wir beraten Sie über mögliche weiterführende Schritte und die für Sie geeigneten psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten.
Sollte eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie indiziert erscheinen, können wir Sie direkt an niedergelassene Kolleg*innen wie auch an Ärzt*innen und Diplompsycholog*innen in fortgeschrittener Weiterbildung an unserem Institut verweisen, welche aktuell einen freien Platz zur Verfügung haben.
Die Abrechnung erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Privatversicherten wird eine Rechnung nach GOÄ erstellt.
Unsere Mitarbeiter*innen
Ärzt*innen und Diplom-Psycholog*innen sowie approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen mit tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Ausbildung. Alle Mitarbeiter*innen selbstverständlich der Schweigepflicht.