Hinweise für Patienten oder Klienten, die bei Mitgliedern der Akademie in Behandlung oder Beratung sind

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Analytiker oder Ihre Analytikerin eine oder mehrere der in den Ethikleitlinien der Akademie1 aufgeführten ethischen Grundsätze verletzt (hat) und es Ihnen nicht möglich erscheint, sich mit Ihrem Analytiker oder Ihrer Analytikerin darüber auseinander zu setzen, dann können Sie sich Entweder an eine der gewählten Vertrauenspersonen der Akademie wenden, mit der Sie sich darüber beraten können, ob es sich auch aus Sicht der Vertrauensperson um eine Verletzung ethischer Grundsätze handeln könnte und ob Sie in diesem Fall die Beratung bzw. Vermittlung der Vertrauensperson in Anspruch nehmen wollen, oder Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt und schriftlich an den Vorsitzenden der Schiedskommission2 wenden. In diesem Fall ist das weitere Verfahren in den Ethik-Leitlinien beschrieben.

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich zunächst von einer Vertrauensperson beraten zu lassen. Dazu möchten wir Ihnen die Funktion der Vertrauenspersonen und deren Vorgehen darstellen:

Die Vertrauensleute stehen Patienten für eine Beratung und/oder Unterstützung zur Verfügung, wenn diese sich von Mitgliedern der Akademie in einer Weise behandelt fühlen, die ethischen Grundsätzen widerspricht (vgl. Fußnote 1). Die Vertrauensleute haben strikte Schweigepflicht in Bezug auf alles, was Sie ihnen mitgeteilt haben, es sei denn, Sie haben Ihrer Vertrauensperson eine schriftliche Schweigepflichtentbindung gegeben. In dieser Schweigepflichtentbindung legen Sie fest, mit wem und worüber die Vertrauensperson in Ihrem Auftrag sprechen darf und soll. Bei diesem Vorgehen geht es nicht um Sanktionen gegen Ihren Analytiker oder Ihre Analytikerin3, sondern darum, eine schwierige Situation in guter Weise zu klären.

Die von Ihnen gewählte Vertrauensperson bemüht sich, die in Ihrer Beschwerde oder Anfrage dargestellte Situation in einem Gespräch mit Ihnen zu klären. Sie können dieses Gespräch mit der Vertrauensperson auch (zunächst) nur dazu nützen, um sich in Bezug auf die von Ihnen erlebte Situation beraten zu lassen. Wenn Sie das möchten, kann sich die Vertrauensperson darüber hinaus darum bemühen, die problematische Situation auch im Gespräch mit dem betroffenen Analytiker bzw. der betroffenen Analytikerin zu klären. Eventuell kann auch ein abschließendes Gespräch zu dritt sinnvoll sein. Über den Fortgang des Beratungsprozesses können Sie zu jedem Zeitpunkt entscheiden. Es kann auch sinnvoll sein, dass die von Ihnen angesprochene Vertrauensperson sich mit einer zweiten Vertrauensperson berät und/oder diese bei der aufklärenden und vermittelnden Arbeit hinzuzieht. Dazu benötigt Ihre Vertrauensperson von Ihnen ebenfalls eine schriftliche Genehmigung. Selbstverständlich erfahren Sie den Namen der eventuell hinzugezogenen weiteren Vertrauensperson, bevor Sie diese Genehmigung erteilen.

Wenn Sie es wünschen, klärt Ihre Vertrauensperson Sie auch über den Weg einer schriftlichen Beschwerde an die Schiedskommission auf. Dieser Weg ist vor allem im Hinblick auf besonders schwere Formen ethischer Grenzverletzungen sinnvoll. Wenn der Analytiker oder die Analytikerin, um den oder die es in der Beschwerde geht, nicht Mitglied der Akademie ist, nennen die Vertrauenspersonen Ihnen nach Möglichkeit andere Stellen, die dann für Ihre Beschwerde zuständig wären (z.B. andere Institute und Fachgesellschaften, Ärzte- und Psychotherapeutenkammer).

Die Ethikleitlinien mit der Darstellung der ethischen Grundsätze der Akademie und die Liste der aktuell im Amt befindlichen Vertrauensleute finden Sie HIER den Namen des Vorsitzenden der Schiedskommission finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Akademie. Die Beschwerde senden Sie in einem geschlossenen Umschlag („vertraulich zur Weiterleitung an den Vorsitzenden der Schiedskommission") an den Vorstand der Akademie

Sanktionen könnten nur von einer Schiedskommission ausgesprochen werdenHinweise für Patienten oder Klienten, die bei Mitgliedern der Akademie in Behandlung oder Beratung sind. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Analytiker oder Ihre Analytikerin eine oder mehrere der in den Ethikleitlinien der Akademie1 aufgeführten ethischen Grundsätze verletzt (hat) und es Ihnen nicht möglich erscheint, sich mit Ihrem Analytiker oder Ihrer Analytikerin daru?ber auseinander zu setzen, dann können Sie sich entweder an eine der gewählten Vertrauenspersonen der Akademie wenden, mit der Sie sich darüber beraten können, ob es sich auch aus Sicht der Vertrauensperson um eine Verletzung ethischer Grundsätze handeln könnte und ob Sie in diesem Fall die Beratung bzw. Vermittlung der Vertrauensperson in Anspruch nehmen wollen, oder Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt und schriftlich an den Vorsitzenden der Schiedskommission2 wenden. In diesem Fall ist das weitere Verfahren in den Ethik-Leitlinien beschrieben.

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich zunächst von einer Vertrauensperson beraten zu lassen. Dazu möchten wir Ihnen die Funktion der Vertrauenspersonen und deren Vorgehen darstellen:
Die Vertrauensleute stehen Patienten für eine Beratung und/oder Unterstützung zur Verfügung, wenn diese sich von Mitgliedern der Akademie in einer Weise behandelt fühlen, die ethischen Grundsätzen widerspricht (vgl. Fußnote 1).

Die Vertrauensleute haben strikte Schweigepflicht in Bezug auf alles, was Sie ihnen mitgeteilt haben, es sei denn, Sie haben Ihrer Vertrauensperson eine schriftliche Schweigepflichtentbindung gegeben. In dieser Schweigepflichtentbindung legen Sie fest, mit wem und worüber die Vertrauensperson in Ihrem Auftrag sprechen darf und soll. Bei diesem Vorgehen geht es nicht um Sanktionen gegen Ihren Analytiker oder Ihre Analytikerin3, sondern darum, eine schwierige Situation in guter Weise zu klären.

Die von Ihnen gewählte Vertrauensperson bemüht sich, die in Ihrer Beschwerde oder Anfrage dargestellte Situation in einem Gespräch mit Ihnen zu klären. Sie können dieses Gespräch mit der Vertrauensperson auch (zunächst) nur dazu nützen, um sich in Bezug auf die von Ihnen erlebte Situation beraten zu lassen. Wenn Sie das möchten, kann sich die Vertrauensperson darüber hinaus darum bemühen, die problematische Situation auch im Gespräch mit dem betroffenen Analytiker bzw. der betroffenen Analytikerin zu klären.

Eventuell kann auch ein abschließendes Gespräch zu dritt sinnvoll sein. Über den Fortgang des Beratungsprozesses können Sie zu jedem Zeitpunkt entscheiden. Es kann auch sinnvoll sein, dass die von Ihnen angesprochene Vertrauensperson sich mit einer zweiten Vertrauensperson berät und/oder diese bei der aufklärenden und vermittelnden Arbeit hinzuzieht. Dazu benötigt Ihre Vertrauensperson von Ihnen ebenfalls eine schriftliche Genehmigung. Selbstverständlich erfahren Sie den Namen der eventuell hinzugezogenen weiteren Vertrauensperson, bevor Sie diese Genehmigung erteilen.

Wenn Sie es wünschen, klärt Ihre Vertrauensperson Sie auch über den Weg einer schriftlichen Beschwerde an die Schiedskommission auf. Dieser Weg ist vor allem im Hinblick auf besonders schwere Formen ethischer Grenzverletzungen sinnvoll. Wenn der Analytiker oder die Analytikerin, um den oder die es in der Beschwerde geht, nicht Mitglied der Akademie ist, nennen die Vertrauenspersonen Ihnen nach Möglichkeit andere Stellen, die dann für Ihre Beschwerde zuständig wären (z.B. andere Institute und Fachgesellschaften, Ärzte- und Psychotherapeutenkammer).

  1. Die Ethikleitlinien mit der Darstellung der ethischen Grundsätze der Akademie und die Liste der aktuell im Amt befindlichen Vertrauensleute finden Sie auf der Homepage der Akademie unter: www.psychoanalyse-muenchen.de/Ethikleitlinien/Vertrauensleute.
  2. Den Namen des Vorsitzenden der Schiedskommission finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Akademie. Die Beschwerde senden Sie in einem geschlossenen Umschlag („vertraulich zur Weiterleitung an den Vorsitzenden der Schiedskommission“) an den Vorstand der Akademie.
  3. Sanktionen könnten nur von einer Schiedskommission ausgesprochen werden.

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Akademie für Psychoanalyse und
Psychotherapie München e.V.
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