Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen eine Verletzung ethischer Grundsätze im Sinne der Ethik-Leitlinien unterlaufen ist, oder befürchten, Sie könnten eine solche begehen, dann
- wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, die Ihnen unter Wahrung der Vertraulichkeit aufklärend und beratend zur Seite stehen wird, um festzustellen, ob es sich um eine Verletzung ethischer Grundsätze handelt, bzw. um zu vermeiden, dass Sie ethische Grundsätze verletzen. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, sich um kompetente Supervision zu bemühen
Wenn Sie in die Situation geraten sind, dass Sie in ihrer beruflichen Tätigkeit ethische Grundsätze im Sinne der Ethik-Leitlinien tatsächlich verletzt haben, dann
- wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, die Ihnen - unter Wahrung der Schweigepflicht - beratend und eventuell auch unterstützend zur Seite stehen wird, um den Schaden in der Therapie so gering wie möglich zu halten, die fehlgelaufene Beziehung zu klären und gegebenenfalls zu beenden.
- Die entstandene Situation sollte so schnell wie möglich mit der Person (Patient*in, darunter auch Bezugspersonen von behandelten Kindern, bzw. Ausbildungsteilnehmer*in) besprochen werden, deren Abhängigkeit Sie in unzulässiger Weise ausgenützt haben oder deren Würde und Integrität Sie missachtet haben.
- Auf jeden Fall ist die Grenzüberschreitung zu beenden, eventuell auch in der Folge die Therapie insgesamt, wenn sie nicht ohne bleibenden oder weiteren Schaden fortgesetzt werden kann.
- Eine kompetente Supervision wird in diesem Fall sicher nötig und hilfreich sein sowie gegebenenfalls ein weiteres Stück analytischer Arbeit.
Wenn Sie davon hören, dass Gerüchte über Sie verbreitet werden, die nicht der Realität entsprechen, dann
- wenden Sie sich ebenfalls an eine Vertrauensperson, die Ihnen dabei helfen wird, ein Gespräch mit der oder den Person/en in Gang zu bringen, die das Gerücht verbreiten.
Wenn Sie als "Dritte*r" eine Information über eine mögliche Verletzung ethischer Grundsätze im Rahmen der Akademie erhalten, dann
- können Sie sich an eine Vertrauensperson wenden und selbst über diese Information Schweigen bewahren.
- Die Vertrauensperson wird mit Ihnen vereinbaren, welche Schritte sie unter Wahrung der Schweigepflicht oder aufgrund der Entbindung von der Schweigepflicht durch Sie unternehmen wird, um die Ihnen zu Ohren gekommene vermutliche oder tatsächliche Verletzung ethischer Grundsätze aufzuklären.
- Sollte es sich herausstellen, dass tatsächlich von einem anderen Akademiemitglied bzw. einer/m Ausbildungsteilnehmer*in die in den Ethik-Leitlinien beschriebenen ethischen Grundsätze verletzt wurden, dann wird die Vertrauensperson, wenn Sie es wollen, sich darum bemühen, dass die Situation aufgeklärt wird und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Verletzung der Würde und Integrität der Betroffenen zu beenden und so gut wie möglich zu heilen.
- Selbstverständlich können Sie, soweit Sie dadurch nicht Ihre Schweigepflicht verletzen, auch die jeweils betroffenen KollegInnen selbst vertraulich-kollegial ansprechen. Auch in diesem Fall ist es ratsam, vorher eine Vertrauensperson zu konsultieren.