Für die Entscheidung, ob Sie zur Weiterbildung zugelassen werden, ist - neben den formalen Voraussetzungen - die persönliche Eignung maßgebend, die im Aufnahmeverfahren eingeschätzt wird. Als wichtig sehen wir beispielsweise die Fähigkeit zur Empathie und Selbstreflexion sowie reges Interesse an zwischenmenschlichen Interaktionsprozessen an.
Zum Aufnahmeverfahren gehören drei Einzelgespräche von 50 Minuten Dauer mit Mitgliedern des Aufnahmeausschusses. Diese persönlichen Gespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und sollen ermöglichen, Ihren Aus-/Weiterbildungswunsch gemeinsam zu reflektieren. Nach den drei Gesprächen erfolgt eine Zusammenschau durch den Aufnahmeausschuss und eine Entscheidung über die Aufnahme. Persönliche Eignungskriterien sind selbstverständlich unabhängig von Faktoren wie sexueller Orientierung, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit sowie körperlichen Einschränkungen.
Wenn Sie die Aus-/Weiterbildung an einem anderen Institut begonnen haben und beabsichtigen, sie an der Akademie weiterzuführen und abzuschließen, sind Sie ebenfalls herzlich willkommen, sich um eine Aufnahme zu bewerben. Zum persönlichen Kennenlernen und als Voraussetzung für die praktische Patientenarbeit muss zu Beginn das obige Aufnahmeverfahren durchlaufen werden, es sei denn, Sie kommen von einem DGPT- oder VAKJP-anerkannten Ausbildungsinstitut; in diesem Fall findet ein Gespräch mit der Ausbildungsleitung statt, nach welchem über die Aufnahme entschieden wird. Wir empfehlen, dass Sie sich auch mit unserer Ausbildungsleitung in Verbindung setzen, um zu klären, was Ihnen von Ihrer bisherigen Ausbildung angerechnet werden kann.
Bitte schicken Sie die Bewerbungsunterlagen an:
Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie München e.V.
Schwanthalerstraße 106
80339 München
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefüllter
Antrag Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Antrag Zusatzbezeichnung Psychoanalyse - eine ausführliche Vita (5-10 Seiten), in der Sie uns einen Überblick über Ihren Werdegang geben. Wichtig sind uns prägende Beziehungen und Stationen Ihres Lebens, auch die Brüche und Schwierigkeiten! (Original und drei Kopien)
- ein kurzer tabellarischer Lebenslauf (Original und drei Kopien)
- beglaubigte Kopien der die bisherige Ausbildung belegenden Urkunden (Approbation)
- ein Foto neueren Datums
- ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist
- Bewerbungsgebühren Euro 230,-
Bank für Sozialwirtschaft München, IBAN DE04 3702 0500 0007 8105 00, BIC BFSWDE33XXX
Alle eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich von den an den Aufnahmegesprächen Beteiligten gelesen.
Die Zulassung erfolgt zweimal jährlich jeweils zum Sommersemester (1. Mai) und Wintersemester (1. November).
Der Antrag auf Zulassung kann ganzjährig bei der Akademie eingereicht werden.
Berufliche Tätigkeit ist keine Voraussetzung.
Die Weiterbildung kann zum jeweils nächsten Semester begonnen werden.