Masterabschluss im Studiengang Psychologie, wenn das Fach Klinische Psychologie Gegenstand mindestens einer Modularabschlussprüfung ist.
Diplomabschluss im Studiengang Psychologie , wenn das Fach Klinische Psychologie Teil der Abschlussprüfung ist
Approbation als Ärztin/Arzt
Masterabschluss im Studiengang Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften und Bildungswissenschaften
Diplomabschluss im Studiengang Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sonderschulen und an beruflichen Schulen gemäß LPO I in sämtlichen Fächerverbindungen
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien (gemäß LPO I) mit einer Fächerverbindung mit vertieftem Studium der Fächer Psychologie, Pädagogik oder schulpsychologischen Schwerpunkt
Achtung! Übergangsregelung für Lehrer*innen:
Nur Studierende, die spätestens zum Sommersemester 2014 ein Lehramtsstudium aufgenommen haben, erfüllen nach Abschluss des Studiums die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.Lehramtsabschlüsse anderer Länder sind als gleichwertig anzuerkennen, soweit die zugrundeliegenden Prüfungsordnungen ein vergleichbares erziehungswissenschaftliches Studium im Umfang von mindestens 30 SWS beinhalten
(grundständiger) Magisterabschluss mit Hauptfach Pädagogik oder Sonderpädagogik
Magisterabschluss mit Hauptfach Pädagogik (sog. konsekutive Studienabschlüsse)
Diplom-Sonderpädagoge/in
Diplom-Heilpädagoge/in
Aufgrund des Bologna Beschlusses und der daraus folgenden Umstellung an den Universitäten sind im Zweifelsfall die Zulassungsvorrausetzungen mit dem Landesprüfungsamt zu klären.