Die Voraussetzung für den Zugang zur Aus- und Weiterbildung erfüllen folgende Studienabschlüsse an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule:
Masterabschluss im Studiengang Psychologie, wenn das Fach Klinische Psychologie Gegenstand mindestens einer Modularabschlussprüfung ist
Diplomabschluss im Studiengang Psychologie, wenn das Fach Klinische Psychologie Teil der Abschlussprüfung ist
Approbation als Ärztin/Arzt
Ein im Ausland erworbender Studienabschluss muss der deutschen Ausbildung zur/zum approbierten Ärztin/Arzt bzw. Psychologin/Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss gleichwertig sein. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Geschäftsstelle der Akademie wenden und die Möglichkeit nutzen, gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern eine Klärung herbei zu führen.
Sind alle formalen Kriterien erfüllt, kann nach Feststellung der persönlichen Eignung durch den Aufnahmeausschuss die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung erfolgen.